Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt.
Die Verordnung muss vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer ges. Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Deiner Krankenkasse zur Bewilligung ein und kommst anschließend mit dieser zu uns.
Die Kostenträger übernehmen die Leistungen nach den Rahmenvereinbarungen über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011. Diese umfassen i.d.R. 50 Gymnastikstunden, die innerhalb von 18 Monaten absolviert werden müssen. Der Zeitraum wird bei Genehmigung der Verordnung von der Krankenkasse festgelegt.
Die Leistungen, erbracht vom Aqualon Fitness, sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegsopferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.
Das Aqualon Fitness übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.